Was ist ein Transportschein?
Ein Transportschein – offiziell „Verordnung einer Krankenbeförderung" (Muster 4) – ist ein Formular, das Ihr Arzt ausstellt, wenn eine medizinisch notwendige Fahrt erforderlich ist. Dieser Schein ist die Grundlage dafür, dass Ihre Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt. Ohne gültigen Transportschein müssen Sie die Kosten in der Regel selbst tragen.
Wer bekommt einen Transportschein?
Einen Transportschein erhalten Patienten, bei denen eine medizinische Notwendigkeit für die Fahrt vorliegt. Typische Anlässe sind: Dialysebehandlungen, Chemotherapie, Strahlentherapie, stationäre Krankenhausaufnahmen und -entlassungen, Rehabilitationsmaßnahmen sowie Fahrten für Patienten mit Pflegegrad 3 (bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung), 4 oder 5 oder mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG, Bl oder H). Nicht jeder Arztbesuch wird übernommen – Ihr Arzt entscheidet, ob die Voraussetzungen vorliegen.
Wer stellt den Transportschein aus?
Der Transportschein wird immer von einem Arzt ausgestellt – das kann Ihr Hausarzt, ein Facharzt oder ein Krankenhausarzt sein. Bei einer Einweisung ins Krankenhaus stellt der einweisende Arzt den Schein aus, bei einer Entlassung der Krankenhausarzt.
Muss der Transportschein vorab von der Krankenkasse genehmigt werden?
Das kommt auf Ihre Situation an. Fahrten zur stationären Behandlung sind in der Regel genehmigungsfrei. Bei ambulanten Fahrten ist eine vorherige Genehmigung nötig – es sei denn, Sie haben Pflegegrad 4 oder 5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung oder einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, Bl oder H. In diesen Fällen gilt die Genehmigung automatisch. Bei Serienfahrten (Dialyse, Bestrahlung, Chemotherapie) muss die Genehmigung vor Beginn der Fahrten eingeholt werden.
Bekomme ich bei Serienfahrten immer denselben Fahrer?
Ja. Bei regelmäßigen Fahrten wie Dialyse, Bestrahlung oder Chemotherapie setzen wir gezielt feste Fahrer ein. Ihr Fahrer kennt Ihren Weg, Ihre Zeiten und Ihre Bedürfnisse – Sie müssen sich nicht jedes Mal neu erklären.
Kann ich mir den Fahrdienst selbst aussuchen?
Ja. Sie haben als Patient das Recht, einen zugelassenen Fahrdienst Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Krankenkasse darf Ihnen keinen bestimmten Anbieter vorschreiben.
Gilt der Transportschein auch für die Rückfahrt?
Ja. In der Regel sind Hin- und Rückfahrt auf einem Transportschein verordnet. Achten Sie darauf, dass Ihr Arzt beide Fahrten auf dem Formular vermerkt hat.
Was ist, wenn ich keinen Schwerbehindertenausweis habe, aber schlecht zu Fuß bin?
Sprechen Sie offen mit Ihrem Arzt. Auch ohne Schwerbehindertenausweis kann eine Verordnung ausgestellt werden, wenn die medizinische Situation dies erfordert. Bei Patienten, die vergleichbar mobilitätseingeschränkt sind und deren Behandlung mindestens 6 Monate dauert, ist eine Kostenübernahme unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Entscheidung liegt beim Arzt und der Krankenkasse.
Was ist der Unterschied zwischen einer Krankenfahrt und einem Krankentransport?
Eine Krankenfahrt ist eine Fahrt mit Taxi, Mietwagen oder privatem Fahrzeug, bei der keine medizinische Betreuung während der Fahrt stattfindet. Ein Krankentransport erfolgt mit einem Krankentransportwagen (KTW) und beinhaltet medizinisch-fachliche Betreuung durch geschultes Personal. Fahrdienst Bergen führt Krankenfahrten durch.
Helfen Sie auch bei der Beantragung des Transportscheins?
Ja. Wir erklären Ihnen den gesamten Ablauf, unterstützen bei der Kommunikation mit der Krankenkasse und klären, ob und wie die Kosten übernommen werden. Sie müssen sich organisatorisch um fast nichts kümmern.